Landratsamt Wunsiedel

i. Fichtelgebirge

- Zentrale Bußgeldstelle -

Jean-Paul-Straße 9

95632 Wunsiedel

Bei der Rücksendung des Anhörungsbogens beachten Sie bitte Folgendes:

Die Verweigerung oder falsche Angaben der Personalien kann als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden (§ 111 OWiG). Im Übrigen steht es Ihnen nach dem Gesetz frei, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO  i.V. m. § 46 Abs. 1 OWiG).

 

Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit (§ 55 OWiG)

Schreiben des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge vom

Aktenzeichen.: 31 -

- 1302

I. Angaben zur Person der/des Betroffenen (Pflichtangaben):



II. Angaben zur Sache (freiwillige Angaben):

a) Ich bin bereit, mich zur Sache zu äußern:

b) Wird die Ordnungswidrigkeit zugegeben?

c) Aus welchen Gründen? (Im Bedarfsfall gesondertes Blatt beifügen!)

Informationen zur Datenerhebung

gemäß des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) i. V. m. § 500 StPO und §§ 45 - 84 BDSG

 

 

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung

Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Jean-Paul-Str. 9, 95632 Wunsiedel

poststelle@landkreis-Wunsiedel.de
Tel. (09232) 80-0

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Jean-Paul-Str. 9, 95632 Wunsiedel

datenschutz@landkreis-wunsiedel.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Zwecke der Verarbeitung:

Ihre Daten werden erhoben, um ein Bußgeldverfahren einzuleiten bzw. durchzuführen.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

Die Verarbeitung Ihrer Daten gründet sich auf hierfür ausreichende Rechtsgrundlagen und zwar auf die §§ 46,49c, 55 und 111 OWiG, die §§ 483 bis 491 StPO sowie auf Art. 4 Abs. 1 BayDSG in Verbindung mit dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und der Strafprozessordnung (StPO).


Pflichtangaben zur Person

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten zur Person anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 111 Abs. 1 OWiG.

(„Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde …. über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.“)

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann nach § 111 Abs. 3 OWiG („Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro … geahndet werden“) ein Bußgeld verhängt werden.

 

Angaben zur Sache sind freiwillig.

 

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an weitere Empfänger außerhalb der datenerhebenden Stelle ist im
weiteren Fortgang des Bußgeldverfahrens (ggf. z.B. bei Abgabe an das zuständige Gericht) zulässig, wenn sie zur Erfüllung einer der übermittelnden oder der empfangenden öffentlichen Stelle obliegenden Aufgabe erforderlich ist (§§ 474 ff. StPO).


Weitere ausführliche Angaben zum Datenschutz, insbesondere zu Ihren Betroffenenrechten, der Speicherdauer Ihrer Daten und den Grundsätzen der Datenweitergabe/-übermittlung haben wir Ihnen auf unserer Homepage unter https://www.landkreis-wunsiedel.de/file/datenschutzhinweise-ordnungswidrigkeitenverfahren.pdf ausführlich aufbereitet; zur Vermeidung von Wiederholungen dürfen wir auf die dortigen Ausführungen verweisen.


Impressum | Datenschutzhinweise


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