Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Mo. bis Do. von 8:00 bis 16:00 Uhr, Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr

Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

Hinweise zum Antrag

Mit dem Antrag können Sie Ihre Unterlagen in elektronischer Form einreichen. Notwendige Unterlagen müssen auf der vorletzten Seite des Antrags hochgeladen werden. Pro Uploadfeld kann maximal ein Dokument hochgeladen werden. Mögliche Formate: PDF, PNG oder JPG.

 

Voraussetzung/erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung des Kursleiters
Hinweise zum Datenschutz

Zur Verarbeitung werden personenbezogene Daten benötigt. Die Datenschutzhinweise können Sie hier downloaden.

Um fortzufahren, wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:

Anmeldung mit der BayernID

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Nach drücken dieser Schaltfläche haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre BayernID anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren.

 

Vorteile

  • Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie Ihre BayernID für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.
  • Das von Ihnen gewählte Formular, wird mit den von Ihnen in der BayernID hinterlegten Daten automatisch befüllt.
  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt rein digital per Nachricht in Ihren Postkorb.

Weiter ohne Anmeldung

Wenn Sie keine BayernID haben oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.

 

Nachteile

  • Ohne Login kann das Formular nicht online abgesendet werden, da eine Identifikation bzw. Unterschrift für diesen Antrag notwendig ist. Sie müssen das Formular online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, um es auszudrucken, zu unterschreiben und per Post abzusenden.
  • Ihre Kontaktdaten müssen manuell eingegeben werden.
  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt über die von Ihnen eingegeben Kontaktdaten.

Formular herunterladen

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Ihre persönlichen Daten
Angaben zur Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die vorgenannten personenbezogenen Daten werden zur Überprüfung der Zuverlässigkeit nach § 8 Sprengstoffgesetz benötigt. In diesem Zusammenhang wird unter anderem die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und eine Stellungnahme der örtlich zuständigen Polizei eingeholt, ob gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat abhängig ist oder ob andere Umstände vorliegen, die Ihre Zuverlässigkeit nach dem Sprengstoffgesetz in Frage stellen könnten.

Erklärung des Antragstellers

Wie geht es weiter?

 

Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, werden wir uns bei Ihnen melden.

 

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird Ihnen nach erfolgreicher Überprüfung postalisch an die angegebene Adresse zugeschickt.