Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

09232/80-512
eva.fuchs@landkreis-wunsiedel.de

Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis

Hinweise
Ihre Daten
Antrag
Anlagen
Zusammenfassung & Senden
Hinweise zum Antrag

Mit dem Antrag können Sie Ihre Unterlagen in elektronischer Form einreichen, sofern Sie eine Bayern ID besitzen. Sollten Sie keine Bayern ID besitzen, dann können Sie den Antrag am Ende ausgefüllt ausdrucken. Notwendige Unterlagen müssen auf der vorletzten Seite des Antrags hochgeladen werden. Pro Uploadfeld kann maximal ein Dokument hochgeladen werden. Mögliche Formate: PDF, PNG oder JPG.

 

Voraussetzung/erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Kopie des Personalausweises
  • Geburtsurkunde im Original (per Post an Landratsamt Wunsiedel, FGr 312, 95632 Wunsiedel oder vor Ort abgeben)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als drei Monate)
    Erhältlich bei der Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes. Das Führungszeugnis
    soll unter Angabe des Verwendungszweckes „Heilpraktikererlaubnis“ durch die ausstellende
    Behörde unmittelbar an das Landratsamt Wunsiedel, Fachbereich 31, Jean-Paul-Straße 9,
    95632 Wunsiedel, gesandt werden.
  • Vollständiges Schulzeugnis, mindestens erfolgreicher Abschluss der Hauptschule
    (amtlich beglaubigte Kopie)
  • Nur für Bewerber, die außerhalb des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge
    wohnen: nähere Angaben und Nachweis (Anstellungsvertrag, Mietvertrag oder Bestätigung über die Anstellung in einer Gemeinschaftspraxis, Nachweis über eine vorhandene Räumlichkeit im Landkreis) über die beabsichtigte Niederlassung im
    Landkreis Wunsiedel
  • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate) mit folgendem Wortlaut: "Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass Herrn/  Frau ... infolge eines körperlichen Leiden oder wegen einer Schwäche seiner/ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht die für die Berufsausübung der Heilkunde erforderliche Eignung fehlt."
  • Nur für Bewerber, die eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das
    Gebiet eines Heilhilfsberufs (z.B. Physiotherapie oder Podologie) beantragen:
    Berufsurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung (amtl. beglaubigte Kopie)
  • zusätzlich bei Antragstellung nach Aktenlage für Physiotherapie und Podologie: Nachweis der Zusatzqualifikation mit abschließender bestandener Prüfung zum Sektoralen Heilpraktiker
  • zustätzlich bei Antragstellung für Physiotherapie, Podologie und Logopädie: Berufsurkunde zum Führen der Berufsbezeichnung (amtl. beglaubigte Kopie)
  • zusätzlich bei Antragstellung nach Aktenlage eingeschränkt für Psychotherapie mit Abschluss Diplom- oder Masterstudiengang in Psychologie: Urkunde und Prüfungszeugnis von Diplom- oder Masterstudiengang Psychologie (amtl. beglaubigte Kopie)

 

Hinweise zum Datenschutz

Zur Verarbeitung werden personenbezogene Daten benötigt. Die Datenschutzhinweise können Sie hier downloaden.

Um fortzufahren, wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:

Anmeldung mit der BayernID

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Nach drücken dieser Schaltfläche haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre BayernID anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren.

 

Vorteile

  • Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie Ihre BayernID für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.
  • Das von Ihnen gewählte Formular, wird mit den von Ihnen in der BayernID hinterlegten Daten automatisch befüllt.
  • Notwendige Unterlagen können Sie bequem über Upload-Felder hochladen und zusammen mit Ihrem Antrag digital einreichen.
  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt rein digital per Nachricht in Ihren Postkorb.

Weiter ohne Anmeldung

Wenn Sie keine BayernID haben oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.

 

Nachteile

  • Ohne Login kann das Formular nicht online abgesendet werden, da eine Identifikation bzw. Unterschrift für diesen Antrag notwendig ist. Sie müssen das Formular online ausfüllen und anschließend als PDF auf Ihren PC speichern, um es auszudrucken, zu unterschreiben und per Post abzusenden.
  • Ein Upload erforderlicher Unterlagen ist nicht möglich. Bitte legen Sie daher die entsprechenden Dokumente Ihrem Hauptantrag bei.
  • Ihre Kontaktdaten müssen manuell eingegeben werden.
  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt über die von Ihnen eingegeben Kontaktdaten.

Formular herunterladen

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Ihre persönlichen Daten
Welchen Antrag möchten Sie stellen?
Erklärungen des Antragstellers
Benötigte Unterlagen

Bitte fügen Sie die genannten Unterlagen als Datei an.

Über die Schaltfläche "Datei auswählen" können Sie Ihren Computer nach Ihren Unterlagen durchsuchen und auswählen.

Zur Bearbeitung des Antrags ist eine Geburtsurkunde des Antragstellers im Original einzureichen (per Post an Landratsamt Wunsiedel, FGr 312, 95632 Wunsiedel oder vor Ort abgeben). Nach Bearbeitung des Antrags wird die Geburtsurkunde wieder an den Antragsteller zurückgeschickt!

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als drei Monate).
Erhältlich bei der Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes. Das Führungszeugnis
soll unter Angabe des Verwendungszweckes „Heilpraktikererlaubnis“ durch die ausstellende
Behörde unmittelbar an das Landratsamt Wunsiedel, Fachbereich 31, Jean-Paul-Straße 9,
95632 Wunsiedel, gesandt werden.

vollständiges Schulzeugnis, mindestens erfolgreicher Abschluss der Hauptschule
(amtlich beglaubigte Kopie)

Das ärtzliche Zeugnis darf nicht älter als drei Monate sein und muss folgenden Wortlaut enthalten:
“Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass Herrn/Frau ... infolge eines körperlichen Leidens oder wegen einer Schwäche seiner/ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht die für die Berufsausübung der Heilkunde erforderliche Eignung fehlt.“

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen:

Hiermit bestätige ich, dass ich die folgenden Unterlagen dem Antrag beifüge, oder (falls erforderlich) im Original per Post (alternativ vor Ort) einreiche:

Zur Bearbeitung des Antrags ist eine Geburtsurkunde des Antragstellers im Original einzureichen (per Post an Landratsamt Wunsiedel, FGr 312, 95632 Wunsiedel oder vor Ort abgeben). Nach Bearbeitung des Antrags wird die Geburtsurkunde wieder an den Antragsteller zurückgeschickt!

Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als drei Monate).
Erhältlich bei der Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes. Das Führungszeugnis
soll unter Angabe des Verwendungszweckes „Heilpraktikererlaubnis“ durch die ausstellende
Behörde unmittelbar an das Landratsamt Wunsiedel, Fachbereich 31, Jean-Paul-Straße 9,
95632 Wunsiedel, gesandt werden.

vollständiges Schulzeugnis, mindestens erfolgreicher Abschluss der Hauptschule
(amtlich beglaubigte Kopie)

Das ärtzliche Zeugnis darf nicht älter als drei Monate sein und muss folgenden Wortlaut enthalten:
“Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass Herrn/Frau ... infolge eines körperlichen Leidens oder wegen einer Schwäche seiner/ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht die für die Berufsausübung der Heilkunde erforderliche Eignung fehlt.“

Wie geht es weiter?

 

Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, werden wir uns bei Ihnen melden.

 

Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen werden wir Sie i.d.R. beim Landratsamt Bayreuth zur Kenntnisüberprüfung anmelden. Sie erhalten hierzu eine Bestätigung.

 

Das Landratsamt Bayreuth informiert uns nach der absolvierten Prüfung über das Bestehen oder Nichtbestehen. Bei Bestehen der Prüfung erhalten Sie von uns einen Erlaubnisbescheid und eine Urkunde postalisch übersandt.


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