Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Straßenverkehrszulassungsrecht

09232 / 80-225
verkehr@landkreis-wunsiedel.de

Online-Terminvereinbarung für die KFZ-Zulassungsstelle

Hinweise
Ihre Daten
Ihre Anliegen
Termin
Hinweise

Mit dem Formular können Sie einen Termin in der KFZ-Zulassungsstelle buchen.
 

Die mitzubringenden erforderlichen Unterlagen finden Sie unter der jeweiligen Auswahlmöglichkeit.

 

Eine Fahrzeugzulassung kann nur dann erfolgen, wenn für den Halter keine Gebühren- oder Steuerrückstände in Zusammenhang mit der Zulassung von Fahrzeugen bestehen.

Formulare und Vordrucke zum Download

Vollmacht für eine Zulassung

 

Eine Vollmacht ist immer dann vorzulegen, wenn im Auftrag anderer Personen (auch Ehepartner oder Verwandte) gehandelt wird. Bei der Zulassung auf Minderjährige ist immer die Unterschrift sowie der Personalausweis beider Erziehungsberechtigten notwendig (siehe Vollmacht).

SEPA Lastschriftmandat

 

Ein SEPA Lastschriftmandat wird benötigt, damit das Hauptzollamt die KFZ-Steuer abbuchen kann.

Möglichkeit der Online-Zulassung

In der Online-Zulassungsbehörde können Sie Ihr Fahrzeug ohne Wartezeiten rund um die Uhr auch bequem von zuhause aus an-, ab- oder ummelden und dabei von günstigeren Gebühren profitieren.

 

Ausführliche Informationen zur Benutzung der Online Zulassungsbehörde finden Sie hier:

Benutzerleitfaden für natürliche Personen

Benutzerleitfaden für juristische Personen

 

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur internetbasierten Zulassung.

Hinweise zum Datenschutz

Zur Verarbeitung werden personenbezogene Daten benötigt. Die Datenschutzhinweise können Sie hier downloaden.

Ihre persönlichen Daten
Ihre Anliegen

Hinweis:

 

Bitte geben Sie alle Anliegen an, die Sie besprechen möchten. Es können nur die Anliegen bearbeitet werden, die tatsächlich gebucht wurden. 

Abmeldung

Außerbetriebsetzung

Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Kraftfahrzeuges

Halterdatenänderung

Namensänderung

z. B. Eheschließung, nicht Halterwechsel)

Adressänderung Umzug innerhalb Landkreis WUN

mit evtl. Namensänderung

Adressänderung

Zuzug aus anderem Landkreis

mit evtl. Namensänderung

Zulassung

Zulassung eines Fahrzeugs mit deutschen Dokumenten

Zulassung eines Neufahrzeuges (auch als Saisonkennzeichen oder Wechselkennzen)

Zulassung eines Fahrzeugs mit ausländischen Dokumenten

oder nur aufgrund eines CoC-Papiers, einer EInzelgenehmigung, etc. (es existiert keine deutsche Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief)

Zulassung eines Sonderfahrzeugs

z.B. Feuerwehr, Krankenwagen, Bus, Traktor, Mähdrescher, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, etc.

Änderung an den Kennzeichen (Fahrzeug ist bereits zugelassen)

Umkennzeichnung

Änderung der Kennzeichenkombination

Änderung Saisonzeitraum

Änderung oder Umstellung auf Saison

Überführungsfahrten

Kurzzeitkennzeichen

Überführung innerhalb von Deutschland

Ausfuhrkennzeichen

Überführung ins Ausland

Vorwegzuteilung für abgemeldete Fahrzeuge

Zur Vorführung bei der Hauptuntersuchung / Sicherheitsüberprüfung mit anschließender Zulassung

Ausstellung Ersatzpapiere

Verlust / Diebstahl ZB I / ZB II

Neuausstellung mit Rückgabe des Original

z.B. bei Unleserlichkeit, Beschädigung, etc.

Technische Änderung

Eintragungen in die Fahrzeugpapiere

Sonstige Angelegenheiten

Siegel / Schilder erneuern

z.B. bei beschädigten Plaketten/Schildern

Vorführung wegen Überprüfung der FIN (Fahrgestellnummer)  

Erteilung der Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen

z.B. Kleinkrafträder, Stapler, etc.

Rotes Kennzeichen

Verlängerung oder Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheinheftes für Händlerkennzeichen (keine Ersterteilung)

Eintragung eines weiteren Oldtimers (keine Ersterteilung)

Ersterteilung eines Händlerkennzeichens (rotes AKZ)

nur Abgabe der Unterlagen

Ersterteilung eines Oldtimerkennzeichens (rotes AKZ)

nur Abgabe der Unterlagen

Für Kalenderauswahl

Ihr Anliegen ist nicht aufgeführt? Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail zur individuellen Terminvergabe an verkehr@landkreis-wunsiedel.de


Bitte wählen Sie einen Termin an einem der verfügbaren Schalter.

 

Die Schalter sind nicht an bestimmte Bearbeiterinnen oder Anliegen geknüpft. 

Hier wird die Nextcloud-Terminvereinbarung eingeblendet.

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Bringen Sie zu Ihrem Termin bitte folgende Unterlagen mit:

Ausländische Fahrzeugdokumente

Ausweisdokument

ein gültiger Personalausweis oder Reisepass der Halterin/des Halters des Fahrzeugs

Bestätigung Neufahrzeug 

Bestätigung des Händlers, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, sowie ggf. dass noch keine Papier ausgestellt worden sind.

EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder Datenbestätigung oder Einzelgenehmigung

elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)

Geänderte Ausweisdokumente oder Heiratsurkunde

Gewerbeanmeldung

Bei der Zulassung auf eine Einzelfirma (keine juristische Person) ist die Gewerbeanmeldung erforderlich

Gültige Haupt-/Abgasuntersuchung & ggf. Sicherheitsprüfung

eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung und ggf. Sicherheitsprüfung (nicht bei fabrikneuen Fahrzeugen)

Handelsregisterauszug 

Bei der Zulassung auf eine Firma (juristische Person) ist ein Handelsregisterauszug notwendig

Kaufvertrag oder Originalrechnung

Kfz-Kennzeichen

Kfz-Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)

SEPA-Lastschriftmandat

Eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat), unterschrieben von Fahrzeughalter

Technisches Gutachten

von TÜV, DEKRA oder sontiger Prüforganisation

Umsatzsteuererklärung (soweit erforderlich)

Verwertungsnachweis, wenn das Kfz verschrottet wird

Vollmacht

Eine Vollmacht ist immer dann vorzulegen, wenn im Auftrag anderer Personen (auch Ehepartner oder Verwandte) gehandelt wird. Bei der Zulassung auf Minderjährige ist immer die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten notwendig (siehe Vollmacht).

Zollbescheinigung wenn Fahrzeug nicht aus einem EU-Staat stammt

Zulassungsbescheinigung Teil I

Zulassungsbescheinigung Teil II

Hinweis: 

 

Ein Kurzzeitkennzeichen kann nur für Fahrzeuge zugeteilt werden, die nicht zugelassen sind. Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen darf außerhalb des Betriebszeitraumes ebenfalls ein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt werden.

 

Außerdem muss der Standort des Fahrzeugs oder Hauptwohnsitz des Halters im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge sein.

- Auf Wunsch erhalten Sie diese Liste auch per E-Mail -


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