Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Straßenverkehrszulassungsrecht

09232 / 80-225
verkehr@landkreis-wunsiedel.de

Online-Terminvereinbarung für die KFZ-Zulassungsstelle

Hinweise
Ihre Daten
Ihre Anliegen
Benötigte Unterlagen
Termin
Hinweise

Mit dem Formular können Sie einen Termin in der KFZ-Zulassungsstelle buchen.
 

Die mitzubringenden erforderlichen Unterlagen finden Sie unter der jeweiligen Auswahlmöglichkeit.

 

Eine Fahrzeugzulassung kann nur dann erfolgen, wenn für den Halter keine Gebühren- oder Steuerrückstände in Zusammenhang mit der Zulassung von Fahrzeugen bestehen.

Formulare und Vordrucke zum Download

Vollmacht für eine Zulassung

 

Eine Vollmacht ist immer dann vorzulegen, wenn im Auftrag anderer Personen (auch Ehepartner oder Verwandte) gehandelt wird. Bei der Zulassung auf Minderjährige ist immer die Unterschrift sowie der Personalausweis beider Erziehungsberechtigten notwendig (siehe Vollmacht).

SEPA Lastschriftmandat

 

Ein SEPA Lastschriftmandat wird benötigt, damit das Hauptzollamt die KFZ-Steuer abbuchen kann.

Möglichkeit der Online-Zulassung

In der Online-Zulassungsbehörde können Sie Ihr Fahrzeug ohne Wartezeiten rund um die Uhr auch bequem von zuhause aus an-, ab- oder ummelden und dabei von günstigeren Gebühren profitieren.

 

Ausführliche Informationen zur Benutzung der Online Zulassungsbehörde finden Sie hier:

Benutzerleitfaden für natürliche Personen

Benutzerleitfaden für juristische Personen

 

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur internetbasierten Zulassung.

Hinweise zum Datenschutz

Zur Verarbeitung werden personenbezogene Daten benötigt. Die Datenschutzhinweise können Sie hier downloaden.

Ihre persönlichen Daten
Ihre Anliegen

Hinweis:

 

Bitte geben Sie alle Anliegen an, die Sie besprechen möchten. Es können nur die Anliegen bearbeitet werden, die tatsächlich gebucht wurden. 

Abmeldung

Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Kraftfahrzeuges

Adressänderung

Ausfuhr

Beantragung von Ausfuhrkennzeichen zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs ins Ausland

Ersatzpapiere

Neuausstellung von Fahrzeugpapieren bei Verlust

Namensänderung

z. B. Eheschließung, nicht Halterwechsel)

Neuzulassung

Zulassung eines Neufahrzeuges (auch als Saisonkennzeichen oder Wechselkennzen)

Neuzulassung Ausland

Zulassung eines Neufahrzeuges aus einem anderen EU-Staat/Nicht-EU-Staat

Kurzzeitkennzeichen

Voraussetzung: Standort des Fahrzeugs oder Hauptohnsitz des Halters im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Technische Änderungen

Eintragung von technischen Änderungen

Ummeldung anderer Landkreis

Ummeldung eines gebrauchten Kfz, das außerhalb des Landkreises WUN zugelassen ist/war

Ummeldung Landkreis WUN

Ummeldung eines gebrauchten Kfz, das im Landkreis WUN zugelassen ist/war

Wiederinbetriebnahme

Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeuges auf den bisherigen oder einen anderen Halter

Zulassung Gebrauchtfahrzeug Ausland

Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem anderen EU-Staat/Nicht-EU-Staat

Für Kalenderauswahl

Ihr Anliegen ist nicht aufgeführt? Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail zur individuellen Terminvergabe an verkehr@landkreis-wunsiedel.de


Bringen Sie zu Ihrem Termin bitte folgende Unterlagen mit:

ein gültiger Personalausweis oder Reisepass der Halterin/des Halters des Fahrzeugs

Bestätigung des Händlers, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, sowie ggf. dass noch keine Papier ausgestellt worden sind.

Bei der Zulassung auf eine Einzelfirma (keine juristische Person) ist die Gewerbeanmeldung erforderlich

eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung und ggf. Sicherheitsprüfung (nicht bei fabrikneuen Fahrzeugen)

Bei der Zulassung auf eine Firma (juristische Person) ist ein Handelsregisterauszug notwendig

Eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat), unterschrieben von Fahrzeughalter

von TÜV, DEKRA oder sontiger Prüforganisation

Eine Vollmacht ist immer dann vorzulegen, wenn im Auftrag anderer Personen (auch Ehepartner oder Verwandte) gehandelt wird. Bei der Zulassung auf Minderjährige ist immer die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten notwendig (siehe Vollmacht).

Hinweis: 

 

Ein Kurzzeitkennzeichen kann nur für Fahrzeuge zugeteilt werden, die nicht zugelassen sind. Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen darf außerhalb des Betriebszeitraumes ebenfalls ein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt werden.

 

Außerdem muss der Standort des Fahrzeugs oder Hauptwohnsitz des Halters im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge sein.

- Auf Wunsch erhalten Sie diese Liste auch per E-Mail -

Bitte wählen Sie einen Termin an einem der verfügbaren Schalter.

 

Die Schalter sind nicht an bestimmte Bearbeiterinnen oder Anliegen geknüpft. 

Hier wird die Nextcloud-Terminvereinbarung eingeblendet.

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