Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Straßenverkehrszulassungsrecht
Online-Terminvereinbarung für die KFZ-Zulassungsstelle
Mit dem Formular können Sie einen Termin in der KFZ-Zulassungsstelle buchen.
Die mitzubringenden erforderlichen Unterlagen finden Sie unter der jeweiligen Auswahlmöglichkeit.
Eine Fahrzeugzulassung kann nur dann erfolgen, wenn für den Halter keine Gebühren- oder Steuerrückstände in Zusammenhang mit der Zulassung von Fahrzeugen bestehen.
Vollmacht für eine Zulassung
SEPA Lastschriftmandat
Ein SEPA Lastschriftmandat wird benötigt, damit das Hauptzollamt die KFZ-Steuer abbuchen kann.
In der Online-Zulassungsbehörde können Sie Ihr Fahrzeug ohne Wartezeiten rund um die Uhr auch bequem von zuhause aus an-, ab- oder ummelden und dabei von günstigeren Gebühren profitieren.
Ausführliche Informationen zur Benutzung der Online Zulassungsbehörde finden Sie hier:
Benutzerleitfaden für natürliche Personen
Benutzerleitfaden für juristische Personen
Hier finden Sie allgemeine Informationen zur internetbasierten Zulassung.
Zur Verarbeitung werden personenbezogene Daten benötigt. Die Datenschutzhinweise können Sie hier downloaden.
Hinweis:
Bitte geben Sie alle Anliegen an, die Sie besprechen möchten. Es können nur die Anliegen bearbeitet werden, die tatsächlich gebucht wurden.
Außerbetriebsetzung
Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Kraftfahrzeuges
Namensänderung
z. B. Eheschließung, nicht Halterwechsel)
Adressänderung Umzug innerhalb Landkreis WUN
mit evtl. Namensänderung
Adressänderung
Zuzug aus anderem Landkreis
Zulassung eines Fahrzeugs mit deutschen Dokumenten
Zulassung eines Neufahrzeuges (auch als Saisonkennzeichen oder Wechselkennzen)
Zulassung eines Fahrzeugs mit ausländischen Dokumenten
oder nur aufgrund eines CoC-Papiers, einer EInzelgenehmigung, etc. (es existiert keine deutsche Zulassungsbescheinigung II / Fahrzeugbrief)
Zulassung eines Sonderfahrzeugs
z.B. Feuerwehr, Krankenwagen, Bus, Traktor, Mähdrescher, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, etc.
Umkennzeichnung
Änderung der Kennzeichenkombination
Änderung Saisonzeitraum
Änderung oder Umstellung auf Saison
Kurzzeitkennzeichen
Überführung innerhalb von Deutschland
Ausfuhrkennzeichen
Überführung ins Ausland
Vorwegzuteilung für abgemeldete Fahrzeuge
Zur Vorführung bei der Hauptuntersuchung / Sicherheitsüberprüfung mit anschließender Zulassung
Verlust / Diebstahl ZB I / ZB II
Neuausstellung mit Rückgabe des Original
z.B. bei Unleserlichkeit, Beschädigung, etc.
Eintragungen in die Fahrzeugpapiere
Siegel / Schilder erneuern
z.B. bei beschädigten Plaketten/Schildern
Vorführung wegen Überprüfung der FIN (Fahrgestellnummer)
Erteilung der Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen
z.B. Kleinkrafträder, Stapler, etc.
Verlängerung oder Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheinheftes für Händlerkennzeichen (keine Ersterteilung)
Eintragung eines weiteren Oldtimers (keine Ersterteilung)
Ersterteilung eines Händlerkennzeichens (rotes AKZ)
nur Abgabe der Unterlagen
Ersterteilung eines Oldtimerkennzeichens (rotes AKZ)
Für Kalenderauswahl
Ihr Anliegen ist nicht aufgeführt? Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail zur individuellen Terminvergabe an verkehr@landkreis-wunsiedel.de
Bitte wählen Sie einen Termin an einem der verfügbaren Schalter.
Die Schalter sind nicht an bestimmte Bearbeiterinnen oder Anliegen geknüpft.
Hier wird die Nextcloud-Terminvereinbarung eingeblendet.
Bringen Sie zu Ihrem Termin bitte folgende Unterlagen mit:
Ausländische Fahrzeugdokumente
Ausweisdokument
ein gültiger Personalausweis oder Reisepass der Halterin/des Halters des Fahrzeugs
Bestätigung Neufahrzeug
Bestätigung des Händlers, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, sowie ggf. dass noch keine Papier ausgestellt worden sind.
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder Datenbestätigung oder Einzelgenehmigung
elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
Geänderte Ausweisdokumente oder Heiratsurkunde
Gewerbeanmeldung
Bei der Zulassung auf eine Einzelfirma (keine juristische Person) ist die Gewerbeanmeldung erforderlich
Gültige Haupt-/Abgasuntersuchung & ggf. Sicherheitsprüfung
eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung und ggf. Sicherheitsprüfung (nicht bei fabrikneuen Fahrzeugen)
Handelsregisterauszug
Bei der Zulassung auf eine Firma (juristische Person) ist ein Handelsregisterauszug notwendig
Kaufvertrag oder Originalrechnung
Kfz-Kennzeichen
Kfz-Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel)
SEPA-Lastschriftmandat
Eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat), unterschrieben von Fahrzeughalter
Technisches Gutachten
von TÜV, DEKRA oder sontiger Prüforganisation
Umsatzsteuererklärung (soweit erforderlich)
Verwertungsnachweis, wenn das Kfz verschrottet wird
Vollmacht
Eine Vollmacht ist immer dann vorzulegen, wenn im Auftrag anderer Personen (auch Ehepartner oder Verwandte) gehandelt wird. Bei der Zulassung auf Minderjährige ist immer die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten notwendig (siehe Vollmacht).
Zollbescheinigung wenn Fahrzeug nicht aus einem EU-Staat stammt
Zulassungsbescheinigung Teil I
Zulassungsbescheinigung Teil II
Ein Kurzzeitkennzeichen kann nur für Fahrzeuge zugeteilt werden, die nicht zugelassen sind. Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen darf außerhalb des Betriebszeitraumes ebenfalls ein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt werden.
Außerdem muss der Standort des Fahrzeugs oder Hauptwohnsitz des Halters im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge sein.
- Auf Wunsch erhalten Sie diese Liste auch per E-Mail -