Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Kreisjugendamt - Unterhaltsvorschussstelle

Mo. bis Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr, Do. 14:00 bis 17:00 Uhr

Ansprechpartner

 

A - E         Corinna Klein 

                 (E-Mail: corinna.klein@landkreis-wunsiedel.de Tel.: 09232 80 327)

 

F - K         Jacqueline Büttner 

                 (E-Mail: jacqueline.buettner@landkreis-wunsiedel.de Tel.: 09232 80 272)

 

L - Sche   Melanie Fürbringer

                 (E-Mail: melanie.fuerbringer@landkreis-wunsiedel.de Tel.: 09232 80 270)

 

Schf - Z   Andrea Loskarn

                 (E-Mail: andrea.loskarn@landkreis-wunsiedel.de Tel.: 09232 80 269)

Unterhaltsvorschussantrag

Hinweise zum Antrag

Mit dem Antrag können Sie Ihre Unterlagen in elektronischer Form einreichen. Notwendige Unterlagen müssen auf der vorletzten Seite des Antrags hochgeladen werden. Pro Uploadfeld kann maximal ein Dokument hochgeladen werden. Mögliche Formate: PDF, PNG oder JPG.


Das Unterhaltsvorschussgesetz setzt aktuell die Schriftform voraus. Die Schriftform ist gegeben, wenn Sie sich mit der BayernID über ein Authega Zertifikat oder mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises / elektronischen Aufenthaltstitel ausweisen.

 

Falls Sie den Antrag ohne BayernID Login stellen, haben Sie zwei Möglichkeiten, sich zu authentifizieren:

 

Option 1: Drucken Sie bitte die Bestätigung aus, die Ihnen mit Abschluss des Antrages bereitgestellt wird, unterschreiben Sie diese eigenhändig und reichen Sie beim Jugendamt Wunsiedel ein (per Post an Landratsamt Wunsiedel, UVG-Stelle, 95632 Wunsiedel oder vor Ort abgeben).

 

Option 2: Kommen Sie zu den Öffnungszeiten ins Landratsamt Wunsiedel und unterschreiben den Antrag vor Ort persönlich. Sie müssen den Antrag nicht ausgedruckt mitbringen.

 

Erst mit Eingang der Bestätigung oder der Unterschrift vor Ort gilt der Antrag als gestellt!


Voraussetzung/erforderliche Unterlagen je nach Angaben:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldebescheinigung der/des Antragstellerin/Antragstellers
  • Kopie des Personalausweises der/des Antragstellerin/Antragstellers
  • Nachweis über SGB II Bezug
  • Unterhaltstitel
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • Aufenthaltserlaubnisse
  • Vaterschaftsnachweis
  • Schul-/ Studien-/ Ausbildungsbescheinigung des Kindes (ab 15 Jahren)
  • Einkommensnachweis des Kindes
  • Sterbeurkunde des anderen Elternteils
  • Scheidungsurteil
  • Nachweis über Bemühungen eines Rechtsanwalts
Hinweise zum Datenschutz

Zur Verarbeitung werden personenbezogene Daten benötigt. Die Datenschutzhinweise können Sie hier downloaden.

Merkblatt UVG

Das Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) gibt einen Überblick über die wesentlichen Bestimmungen des UVGs und weist auf die Mitwirkungs- und Anzeigepflichten hin. 

 

Bitte lesen Sie es sich sorgfältig durch. Bei Rückfragen nehmen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner der Unterhaltsvorschussstelle Kontakt auf.

Um fortzufahren, wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:

Anmeldung mit der BayernID

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Nach drücken dieser Schaltfläche haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihre BayernID anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren.

 

Vorteile

  • Das Schriftformerfordernis ist erfüllt, eine Bestätigung muss nicht nachträglich versendet werden.
  • Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie Ihre BayernID für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.
  • Das von Ihnen gewählte Formular, wird mit den von Ihnen in der BayernID hinterlegten Daten automatisch befüllt.
  • Notwendige Unterlagen können Sie bequem über Upload-Felder hochladen und zusammen mit Ihrem Antrag digital einreichen.
  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt rein digital per Nachricht in Ihren Postkorb.

Weiter ohne Anmeldung

Wenn Sie keine BayernID haben oder anlegen wollen, können Sie das Formular auch ohne Login benutzen.

 

Nachteile

  • Ohne BayernID Login muss die Bestätigung (wird an angegebene E-Mail gesendet) ausgedruckt, unterschrieben und nachgereicht werden ODER Sie kommen zur Unterschrift ins Landratsamt Wunsiedel vor Ort (der Antrag muss nicht ausgedruckt mitgebracht werden). Erst mit Eingang der Bestätigung gilt der Antrag als gestellt.
  • Ihre Kontaktdaten müssen manuell eingegeben werden.
  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt über die von Ihnen eingegeben Kontaktdaten.

Formular herunterladen

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen? Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Daten des Kindes
Ausbildungsdaten des Kindes
Einkommen/Einnahmen des Kindes
Antragstellender Elternteil
Daten der antragstellenden Person

Hinweis: Verheiratete haben nur Anspruch, wenn sie mit dem Ehepartner nicht zusammen leben. Auch wenn dieser Ehepartner nicht der Vater/die Mutter des Kindes ist. Sollten Sie sich hier unsicher sein, ob Sie Anspruch haben oder nicht, kontaktieren Sie bitte Ihren Ansprechpartner.

Leistungsdatum

Bitte geben Sie an, ab wann die Leistungen bezogen werden sollen.

Bankverbindung mit Kontoinhaber
Angaben zur Steuerklasse und zum Sozialleistungsbezug des antragstellenden Elternteils
Früherer UVG-Bezug

Anderer Elternteil verstorben?
Feststellung Vaterschaft
Erhalt von Unterhaltszahlungen
Beistand/Rechtsanwalt
Unterhaltstitel

Angaben zum anderen Elternteil
Persönliche & finanzielle Verhältnisse des anderen Elternteils (bei dem das Kind nicht lebt)

Hinweis: Sollten Sie einige Fragen nicht beantworten können, überspringen Sie bitte die Fragen und lassen Sie die Felder unausgefüllt. Es handelt sich bei diesen Angaben zum anderen Elternteil um optionale Angaben.

Weitere unterhaltsberechtigte Personen der/des Unterhaltspflichtigen
Arbeitsverhältnisse der/des Unterhaltspflichtigen in den letzten drei Jahren
Selbständige Tätigkeit/Gewerbebetrieb der/des Unterhaltspflichtigen in den letzten drei Jahren
Sonstige Einkommen der/des Unterhaltspflichtigen
Schulden der/des Unterhaltspflichtigen
Vermögen der/des Unterhaltspflichtigen

Sofern bekannt, bitte das Vermögen näher bezeichnen und (Verkehrs-)Wert angeben.

Benötigte Unterlagen
Erklärung des Antragstellers

Wie geht es weiter?

 

Die zuständige Sachbearbeiterin wird Sie in jedem Fall kontaktieren über die angegebenen Kontaktdaten, z.B. bei fehlenden Unterlagen oder direkt zur Bewilligung. Für Sie fallen durch den Antrag keine Kosten an.