Ihr Kind wird im Schuljahr 2026/2027 eingeschult. Ab diesem Schuljahr gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder der 1. Klasse.
Die Betreuung umfasst die Zeit nach der Schule an Werktagen sowie die Schulferien. Pro Jahr darf die Betreuung an höchstens 20 Tagen geschlossen sein. Die Ganztags- und Ferienbetreuung ist kostenpflichtig; die Höhe der Kosten hängt vom jeweiligen Angebot ab.
Damit der Betreuungsbedarf rechtzeitig geplant werden kann, bitten wir um Ihre Rückmeldung, wenn Sie für Ihr Kind noch keinen Betreuungsplatz (z. B. Hort oder schulisches Ganztagsangebot) haben und Betreuung benötigen.
Bitte melden Sie Ihren Bedarf bis spätestens 30.04.2026.
Eltern, deren Kind bereits einen Betreuungsplatz hat, müssen sich nicht melden.
Falls Sie mehrere Kinder haben, die in diesem Schuljahr eingeschult werden: Bitte füllen Sie für jedes Kind ein separates Formular aus.
Hinweis:
Die folgenden Angaben sind verpflichtend, um einen Betreuungsplatz im Rahmen der Ganztags- oder Ferienbetreuung in Anspruch nehmen zu können.